Nutzungsbedingungen für technische Dienstleistungen

Rechtliche Rahmenbedingungen für hydrotechnische Planung, Berechnung und Beratung nach WHG

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung von technischen Planungsleistungen, Berechnungen und Gutachten im Bereich der industriellen Hydrotechnik und Wasserressourcentechnik durch die duidoug GmbH, Murat-Völker-Straße 9a, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt. Gegenstand der Leistungen sind insbesondere die Dimensionierung von Dränsystemen, die Planung von Abwasserrohrleitungsarchitekturen sowie die Erstellung von WHG-konformen Überwachungskonzepten für Grundwasserabsenkungen.

Die Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen, die über die Website duidoug.com oder in direkter Korrespondenz angeboten werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

Leistungsumfang und technische Grundlagen

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 1986-100, DIN EN 12056 sowie der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der jeweils gültigen Fassung. Die Berechnungen und Planungen basieren auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Daten zu Abwassermengen, Bodenverhältnissen und Standortparametern.

Folgende Leistungen können im Rahmen eines Vertrags erbracht werden:

  • Hydraulische Berechnung von Dränsystemen für Industrieabwässer
  • Rohrleitungsarchitektur für industrielle Abwasserinfrastruktur
  • WHG-konforme Überwachungskonzepte für Grundwasserabsenkungen
  • Erstellung von technischen Dokumentationen und Nachweisen für Wasserbehörden

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Ergebnisse der Berechnungen und Planungen ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck bestimmt sind. Eine Übertragung auf andere Projekte oder Standorte bedarf einer erneuten Prüfung und Freigabe.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vollständige und korrekte Angaben zu den relevanten Randbedingungen zu machen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Abwasserzusammensetzung, Fördermengen, Geländehöhen, Grundwasserständen und bestehenden Leitungsinfrastrukturen. Fehlen dem Auftragnehmer erforderliche Daten, wird er den Auftraggeber hierauf hinweisen und eine Nachforderung stellen.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. Unterlässt der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung, kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.

Die Gewährleistung für erbrachte Planungsleistungen beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Planung für einen bestimmten Zweck, wenn dieser Zweck nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung der WHG-Vorgaben durch die Planung allein nicht die behördliche Genehmigung ersetzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Wasserbehörde einzuholen.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot oder der Honorarvereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der tatsächlich angefallenen Stunden oder nach Pauschalpreis. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Überschreitung des vereinbarten Leistungsumfangs eine Nachvergütung zu verlangen. Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Planungsunterlagen, Berechnungen, Gutachten und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere Projekte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erbrachten Leistungen – unter Wahrung der Vertraulichkeit – als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind oder die der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbaren muss.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Website duidoug.com abrufbar ist. Der Auftraggeber wird gebeten, die Datenschutzerklärung vor der Übermittlung personenbezogener Daten zur Kenntnis zu nehmen.

Laufzeit und Kündigung

Verträge über einmalige Leistungen enden mit der vollständigen Erbringung der Leistung und Abnahme durch den Auftraggeber. Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartung von Überwachungssystemen) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder der Auftragnehmer seine Leistungen nicht erbringt.

Änderungen der Nutzungsbedingungen

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf diese Widerspruchsfrist hinweisen.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers in Murat-Völker-Straße 9a, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte an: duidoug GmbH, Murat-Völker-Straße 9a, E-Mail: info@duidoug.com, Telefon: +49 3683 005 5987.

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